FAQ

Finden Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

1. ALLGEMEIN

Welche Vorteile habe ich, wenn ich mein Auto direkt über RCI Banque finanziere?
Die Finanzierung Ihres Fahrzeugs kann direkt beim Händler erfolgen. Im Gegensatz zu Hausbanken erfolgt die Abwicklung vom Angebot über die Bonitätsprüfung bis hin zur Ausfertigung des unterschriebenen Vertrags um ein Vielfaches schneller. Denn RCI Banque lebt den Leitsatz der Bank „Alles aus einer Hand“!

Ihre Vorteile:

  • Alles aus einer Hand
  • Fixe Zinsen über die gesamte Laufzeit
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller und somit auf Ihre Bedürfnisse angepasste Aktionen
  • Kompetente Beratung


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Wie kann ich Änderungen meiner Anschrift, Bankverbindung etc. mitteilen?
Die Mitarbeiter des Kundenservice stehen Ihnen für Namensänderungen, Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung gerne per Fax oder Telefon zur Verfügung.
Oder ganz einfach, nutzen Sie bitte hierzu unser E-Mail Formular.

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Ist Leasing oder Kredit vorteilhafter?
Bei einem Kredit zahlen Sie mit den monatlichen Raten den Fahrzeugpreis abzüglich der Anzahlung. Nach Tilgung des Kredits sind Sie Eigentümer des Fahrzeugs.

Vorteile Kredit:

  • Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit
  • Es werden weniger Geldmittel als beim Barkauf gebunden
  • Alles aus einer Hand
  • Eine vorzeitige Ablösung ohne Zinsverlust mit anschließendem Neugeschäft ist möglich

Vorteile Leasing:

  • Wer einen Leasingvertrag abschließt, zahlt nur die Nutzung des Fahrzeugs. Deshalb zahlt der Leasingnehmer auch nur den Wertverlust während des Leasingzeitraums.
  • Eigentümer ist die RCI Banque SA Niederlassung Österreich; das Fahrzeug wird auf den Leasingnehmer zugelassen.
  • Neuwageneinstieg mit individueller Miete, Laufleistung und Anzahlung
  • Möglichkeit einen Neuwagen, statt eines Gebrauchtwagens zu fahren
  • Fahrzeug immer auf dem neuesten Technik- und Sicherheitsstand
  • Fixe Monatsmieten und fixer Zins über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Kein Gebrauchtwagenrisiko
  • Angespartes Geld kann für andere Zwecke eingesetzt werden
  • Leasing und Versicherung aus einer Hand; kein weiterer Ansprechpartner
  • Paketlösungen mit Leasing, Versicherung, Garantie und Wartungsvertrag möglich

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2. LEASING

Wonach richtet sich die Höhe der Leasingrate?
Wie niedrig die monatlichen Raten tatsächlich sind, bestimmen Sie selbst durch flexible Gestaltung der Eigenmittel, der Laufzeit und Ihrer jährlichen Kilometer-Leistung.

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Muss ich bei Leasing eine Anzahlung leisten?
Nein, Sie können jeden Leasingvertrag mit 0 € Anzahlung abschließen. Allerdings haben Sie bei höherer Anzahlung mehr Möglichkeiten, Ihren Leasingvertrag zu gestalten: Ihre Raten werden niedriger oder die Laufzeit kürzer.

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Was ist der Unterschied zwischen Anzahlung und Kaution?
Die Anzahlung bei Leasing ist eine Mietvorauszahlung. Sie wird am Beginn der Vertragsdauer eingebracht. Sie kann bis zu 30 % vom Anschaffungswert betragen. Die Kaution dient zur Sicherung des Vertrages und wird Ihnen am Ende der Laufzeit wieder zurückgezahlt. Durch die Kaution werden die Finanzierungskosten gesenkt und somit auch die Leasingmieten reduziert. Die Kaution darf 20 % des Anschaffungswerts nicht überschreiten. Mietvorauszahlung und Kaution gehören zu den eingebrachten Eigenmitteln. Beides zusammen darf 50 % des Anschaffungswertes nicht überschreiten. Eigenmittel reduzieren die monatlichen Zahlungen.

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Was passiert, wenn ich krank, arbeitsunfähig oder arbeitslos werde und die monatlichen Mieten nicht mehr zahlen kann?
In Verbindung mit einem Neuabschluss eines Kredit- bzw. eines Leasingvertrages haben Sie für alle Neu- und Gebrauchtwagen die Möglichkeit, eine unserer Restschuldversicherungen abzuschließen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV) soll Sie finanziell gegen Risiken bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod absichern und ist somit die optimale Ergänzung eines Leasingvertrages. Bei der Restschuldversicherung Plus wird zusätzlich zum Todesfall und zur Arbeitsunfähigkeit auch noch die unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert. Im Zuge eines 50/50-Kredites oder einer Dreidrittelfinanzierung ist mit der RSV Small zudem die kostengünstige Absicherung aussschließlich gegen das Risikio des Todesfalles möglich.
 

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Sind die Leasingraten für die Vertragsdauer fixiert?
Als Herstellerbank garantiert Ihnen RCI Banque einen Fixzinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit. Durch fixe Monatsmieten können Sie Ihre Kosten über die gesamte Vertragszeit planen, ohne den Finanzmarkt im Auge behalten zu müssen. Damit bietet RCI Banque Sicherheit in Zeiten schwankender Zinsen.

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Welche Möglichkeiten habe ich bei Ablauf meines Leasingvertrages?
Sie können wählen, ob ...

  •     Sie Ihr Auto zum vereinbarten und marktgerechten Restwert bar ankaufen,
  •     Sie den Restwert weiterfinanzieren möchten oder
  •     Sie Ihr Auto einfach dem Händler zurückgeben.
     

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Mein Leasingvertrag läuft aus und ich möchte das Auto kaufen, habe aber nicht die nötigen Geldmittel. Was kann ich tun?
RCI Banque bietet Ihnen auch in diesem Fall eine passende Finanzierungslösung an. Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Renault, Dacia, Nissan oder Alpine Partner, wie Sie den Restwert weiterfinanzieren wollen.

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Wie bekomme ich Auskunft über den momentanen Restwert meines geleasten Fahrzeuges?
Die Mitarbeiter des Kundenservice stehen Ihnen für Auskünfte über den momentanen Restwert Ihres Fahrzeugs gerne zur Verfügung. Oder Sie nutzen ganz einfach das entsprechende Formular in unserem Kundenportal.

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Dürfen auch andere Personen als der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug fahren?
Ja, der Leasingnehmer darf jeden Besitzer eines Führerscheins mit seinem geleasten Fahrzeug fahren lassen.
 

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Darf ich mit meinem Leasingauto auch ins Ausland fahren?
Der Leasingnehmer darf nur in europäische Länder fahren, für die ein Versicherungsschutz nach den Bedingungen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung besteht.

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Ich möchte in mein Leasingauto nachträgliche Einbauten machen lassen: Ist das möglich?
Ein- oder Umbauten dürfen vorgenommen und müssen typisiert werden. Allerdings kann der Händler bei Rückgabe des Fahrzeugs zu Vertragsende die Herstellung
des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Leasingnehmers verlangen.
 

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Welcher Vorteil besteht darin, wenn ich Operating Leasing wähle?
Das Kilometerleasing als Operating Leasing ist für gewerbliche Kunden ab einem Fahrzeug möglich. Bei Operating Leasing ist Ihnen der Restwert nicht bekannt, dafür geben wir Ihnen eine Rücknahmegarantie.

Ihre Vorteile

  • Anpassungsfähiges Produkt
  • Keine Immobilisierung des Kapitals: das Fahrzeug ist in der Bilanz nicht aktiviert
  • Mieten werden als Aufwand verbucht; Leasingentgelt ist absetzbar
  • Auslagerung des Verwertungsrisikos
  • Einfache Rückgabe am Ende des Vertrages

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Welche steuerlichen Vorteile kann ich bei Leasing geltend machen?

  • Volle Absetzbarkeit der Kosten
  • Leasing ist bilanzneutral
  • Monatsmieten können zu 100 % als Betriebsausgabe abgesetzt werden

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3. KREDIT

Ist auch bei einem Kredit eine Anzahlung zu leisten?
Bei einem Kreditvertrag wird eine Anzahlung in der Höhe von 20 % empfohlen.

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Was passiert am Ende meines Kreditvertrages?
Nach Tilgung des Kredits können Sie sich stolzer Eigentümer Ihres Fahrzeugs nennen. Sie erhalten dazu umgehend Ihren Typenschein von RCI Banque zugeschickt.

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4. VERSICHERUNG

Wie muss ich mich nach einem Unfall verhalten und wer kümmert sich um die Schadensabwicklung?
Ein Unfall ist grundsätzlich und unverzüglich Ihrem Versicherer mitzuteilen. Sollte eine Reparatur notwendig sein, bringen Sie das Fahrzeug bitte zu Ihrem Händlerbetrieb.
Er wird Sie darüber in Kenntnis setzen, um welchen Schaden es sich handelt. Bei einem Totalschaden erledigt er alles weitere. Sie benötigen ein neues Fahrzeug? Ihr Renault, Dacia, Nissan, oder Alpine Vertragspartner wird Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

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Was bedeutet vorsteuerabzugsberechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet, dass Sie sich die gesamte in Rechnung gestellte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können.

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Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Versicherungen gleich über RCI Banque abschließe?
Finanzielle Absicherung und damit der Schutz für die eigene Person und Familie wird heute immer wichtiger. Zusätzlich zu einem umfassenden Dienstleistungsangebot
von RCI Banque gehört neben Service und Komfort auch der Bereich Sicherheit. Neben der Haftpflicht wird ein komplettes Versicherungsprogramm
bestehend aus Kasko-, Insassenunfall-, GAP- und Restschuldversicherung angeboten.

Ihre Vorteile

  • Kurze Wege zum Händler / niedrige Kosten
  • Zügige Schadensregulierung
  • Kredit / Leasing und Versicherung aus einer Hand

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Welche Vorteile bieten mir die verschiedenen Versicherungsarten wie Restschuldversicherung oder GAP-Versicherung?

Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und schützt Sie vor den Folgen von Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus deckt sie die von Ihnen verursachten
Schäden ab. Die Beitragshöhe richtet sich nach Fahrzeugtyp, Leistung, Bonus/Malusstufe, Geschlecht, Deckungssumme und Tarifeinstufung.

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls und bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs bzw. der mitversicherten Teile am versicherten Fahrzeug.

Restschuldversicherung
In Verbindung mit einem Neuabschluss eines Kredit- bzw. eines Leasingvertrages haben Sie für alle Neu- und Gebrauchtwagen die Möglichkeit, eine unserer Restschuldversicherungen abzuschließen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV) soll Sie finanziell gegen Risiken bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod absichern und ist somit die optimale Ergänzung eines Leasingvertrages. Bei der Restschuldversicherung Plus wird zusätzlich zum Todesfall und zur Arbeitsunfähigkeit auch noch die unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert. Im Zuge eines 50/50-Kredites oder einer Dreidrittelfinanzierung ist mit der RSV Small zudem die kostengünstige Absicherung aussschließlich gegen das Risiko des Todesfalles möglich.

GAP-Versicherung
Eine GAP-Versicherung schützt vor unangenehmen Folgen, wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Sie deckt im Schadensfall die Differenz zwischen
dem Restwert des Leasingvertrags und der Versicherungsentschädigung laut Zeitwert ab.

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5. ELEKTROMOBILITÄT

Warum ist bei einer schriftlichen und telefonischen Anfrage die Angabe der Vertrags- und/oder Kundennummer notwendig?
Nur mit diesen Informationen ist eine eindeutige Identifizierung des Kunden und des Vertrages möglich.
Nur so ist der gesetzliche Datenschutz, zu dem wir als Bank verpflichtet sind, gewährleistet.
Ebenfalls minimiert dies die Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung Ihrer persönlichen Daten durch Dritte.

Wann sind Ihre Mieten fällig?
Ihre Mieten sind jeweils zum 1. des Monats fällig.
Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie eine Dauerrechnung, wo Sie alle Informationen finden.
Achtung: Zum Fälligkeitstermin Ihrer Miete erhalten Sie keine gesonderte Rechnung von uns zugeschickt. 

Aus banktechnischen Gründen ist es möglich, dass die erste Abbuchung zu Ihrem Vertrag erst bis zu 7 Valutatagen nach dem Fälligkeitsdatum auf Ihrem Konto ersichtlich ist.

Wie sind Ihre Mieten zu bezahlen?
Wenn Sie per Zahlschein, per Überweisung oder per Onlinebanking zahlen möchten, verwenden Sie bitte folgende Empfänger-IBAN: AT97 4300 0681 1241 0003
und vermerken Sie im Verwendungszweck Ihre Kundennummer.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben haben, werden Ihre Abbuchungen von einer französischen  IBAN,
FR76 3006 6109 7200 0201 8210 127, getätigt.

Prämien-Inkasso Versicherung
Wenn Sie eine Autoversicherung (Haftplicht oder Kasko) über RCI Banque SA abgeschlossen haben, werden die Prämien direkt von der Versicherungsgesellschaft eingezogen.

Bei Fragen bezüglich Ihrer Versicherungsdeckung, Polizze, Prämie, etc., wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherung:

  •  Allianz Elementar: Telefon-Nr.: 05 9009 539
  •  Wiener Städtische: Telefon-Nr.: 050 350 350


Versicherter Wert Ihres Akkus
Die Angaben zum versicherten Wert Ihres Akkus finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Kann ich während der Vertragslaufzeit meinen Tarif/jährliche KM-Leistung verändern?
Sollten Sie einen Wechsel oder eine Änderung vornehmen wollen, so setzen Sie sich bitte mit uns per Mail (ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM) in Verbindung und geben Sie uns Ihre Wünsche bezüglich einer KM-Anpassung oder einer Tarifänderung bekannt. Wir benötigen von Ihnen folgende Daten:

  • Kunden- & Vertragsnummer,
  • den tatsächlichen KM-Stand und
  • die gewünschte KM-Leistung bzw. den gewünschten Tarif.

Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob ein Wechsel für Sie möglich ist. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten KM-Leistung kann bis auf die im Vertrag festgelegten Mindestkilometer vorgenommen werden.

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Ich bin angeschrieben worden, dass mein Batteriemietvertrag in Kürze endet. Was muss ich tun?
Selbstverständlich müssen Sie Ihre Batterie nicht zurückgeben. 
Sollten Sie keine Änderungswünsche haben, bitten wir Sie den übermittelten Akkumietvertrag für die Weiterbenützung zu unterfertigen und gemeinsam mit der ausgefüllten Kilometerstandsbestätigung an uns zu retournieren.
Wenn Sie die monatliche Abbuchung ihrer Miete wünschen, dann bitte auch das beiliegende SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben retournieren.
Sollte der gewählte Tarif nicht mit Ihrer tatsächlichen Fahrleistung übereinstimmen, so haben Sie die Möglichkeit aus unseren Flex-Tarifen den für Sie passenden auszuwählen.
Sollten sie einen Tarifwechsel wünschen oder weitere Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an folgende Adresse: ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM
Gerne können Sie uns auch die vollständigen Unterlagen per E-Mail übermitteln (ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM).
 

Was muss ich machen, wenn ich mein Fahrzeug im INLAND verkaufe?
Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Elektrofahrzeug zu verkaufen bitten wir Sie, uns darüber schriftlich per Post oder per E-Mail (ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM) zu informieren. 
Für die Bearbeitung benötigen wir das entsprechende Formular sowie eine Kopie des Kaufvertrages.
Das Formular finden Sie unter folgendem Link:

Wir weisen bereits an dieser Stelle darauf hin, dass dieses Formular keine Entlassung des aktuellen Batteriemieters nach sich zieht. Der aktuelle Batteriemieter kann erst dann aus dem Batteriemietvertrag entlassen werden, sofern die RCI Banque SA Niederlassung Österreich einen Batteriemietvertrag mit dem Käufer schließen konnte.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antriebsbatterie über uns käuflich zu erwerben. Hierzu bitten wir um schriftliche Anfrage per E-Mail unter Angabe der Kunden- oder Vertragsnummer an ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM

Der Käufer des Elektrofahrzeuges schließt mit der RCI Banque SA Niederlassung Österreich einen neuen Batteriemietvertrag mit abweichenden/neuen Konditionen ab.
Hierfür benötigen wir auch Informationen zur gewünschten Laufzeit und Laufleistung für den Batteriemietvertrag des Käufers.

Bitte beachten Sie, dass wir von dem Käufer noch Unterlagen benötigen, diese Information finden Sie unter folgendem Punkt „Ich habe ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft und muss einen Akkumietvertrag abschließen“


Ist ein Verkauf des Fahrzeugs ins AUSLAND möglich?
Ein Verkauf des Fahrzeugs und somit ein Export der im Eigentum der RCI Banque SA Niederlassung Österreich stehenden Batterie ist nicht in jedes Land möglich. Hier ist es notwendig, dass Sie uns vor dem Verkauf per E-Mail (ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM) ansprechen, damit wir für Sie prüfen können, ob eine Übertragung des Batteriemietvertrags in das Zielland möglich ist. 
Bitte beachten Sie, dass Ihre Entlassung aus der Verpflichtung des Batteriemietvertrags erst möglich ist, wenn im Zielland der Batteriemietvertrag rechtskräftig abgeschlossen wurde. Dies kann unter Umständen einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antriebsbatterie über uns käuflich zu erwerben. Dann steht einem Fahrzeugverkauf ins Ausland nichts mehr im Wege. Hierzu bitten wir um schriftliche Anfrage per E-Mail unter Angabe der Kunden- oder Vertragsnummer an ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM.

Welche Kosten fallen bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Akkumietvertrages an?
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung führen wir eine KM-Abrechnung und gegebenenfalls auch eine Mietenrückerstattung durch. 
Weitere Kosten entnehmen Sie bitte dem Dokument "Übertragung des Batteriemietvertrages".


Ich habe ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft und muss einen Akkumietvertrag abschließen, was ist zu tun?
Um Ihren Akkumietvertrag ausstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Informationsblatt
  • Selbstauskunft (Privat/Firma)
  • Ausweiskopie
  • Kopie des Zulassungsscheines (so fern bereits vorhanden)

Unter folgendem Link finden Sie das Informationsblatt und die Selbstauskunft:

RENAULT ELEKTROFAHRZEUGE:

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Wird die Batteriemiete bei Abmeldung ausgesetzt?
Die Batteriemiete muss auch bei (vorübergehender) Fahrzeugabmeldung gezahlt werden – und zwar solange Sie das Nutzungsrecht innehaben und kein Weiterverkauf oder die Rückgabe des Eigentums erfolgt.

Warum habe ich keine Minderkilometer erstattet bekommen?
Es wurde eine vergütungsfreie Mindestkilometergrenze festgelegt, die Ihrem Batteriemietvertrag zu entnehmen ist. Liegt die tatsächliche Fahrleistung zum Vertragsende unter dieser Mindestkilometergrenze, besteht kein Anspruch auf Vergütung. 

Kann ich die Batterie zurückgeben?
Grundsätzlich ist es möglich, die Antriebsbatterie zurückzugeben. Vorab ist in jedem Fall eine Batterieprüfung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Prüf- und Ausbaukosten in jedem Fall von Ihnen zu tragen sind. Sofern Sie sich innerhalb der Vertragslaufzeit befinden, sind auch die Transportkosten von Ihnen zu übernehmen.
An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis, dass für ein Fahrzeug, dem einmal die Batterie entnommen wurde, vom Hersteller keine neue Antriebsbatterie zur Verfügung gestellt werden kann.
Hierfür müssen Sie sich bitte an einen Renault-E-Tech-Experten wenden.

Was passiert im Schadenfall?
Das Fahrzeug muss immer zu einer E-Tech Vertragswerkstätte gebracht werden. Dort muss die Prüfung der Antriebsbatterie gemäß der Herstellervorgaben durch Sie in Auftrag gegeben werden. 
Eine Übersicht der Vertragswerkstätten in Ihrer Umgebung erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  • Sollte die Antriebsbatterie beschädigt sein, muss diese bei einer zertifizierten E-Tech Vertragswerkstätte ausgebaut werden. 
  • Im Falle einer Instandsetzung besteht aber die Möglichkeit, eine Austauschbatterie und ggf. einen neuen Batteriemietvertrag zu erhalten.
  • Ist die Antriebsbatterie beschädigt und muss ausgebaut werden, ohne dass eine Ersatzbatterie geordert wird,  kann für dieses Fahrzeug keine Mietbatterie mehr bezogen werden.
  • Informationen zum Schadenersatz entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbedingungen
     

Ladekapazität des Akkus
Für Fragen bzw. bei Beanstandungen der Ladekapazität Ihres Akkus wenden Sie sich bitte an Ihre Renault- bzw. Nissan-Fachwerkstätte.

Z.E.-Connect (gilt nur für Renault-Fahrzeuge)
Wenn Sie die Z.E. Connect-Services nutzen möchten, bitten wir Sie, direkt mit Ihrem Händler Kontakt aufzunehmen.

Welcher Renault E-Tech- bzw. E-Tech-Stützpunktpartner ist in meiner Nähe?
Eine aktuelle Übersicht aller E-Tech - Stützpunkte finden Sie über folgenden Link: E-Tech Händlerpartner

Ich habe weitere Fragen zum Thema Elektromobilität. An wen kann ich mich wenden?
Email: ze.at@mobilize-fs.com oder Telefon: 01/680 30 150 (Montag bis Donnerstag 8:00 – 16:00, Freitag 8:00 – 13.00) 

Allgemeiner Kontakt
Ihre Kontaktmöglichkeiten bei Fragen bezüglich der Bankverbindung oder Änderung der persönlichen Daten entnehmen Sie bitte unserer Website (www.mobilize-fs.at). Hier finden Sie die erforderlichen Informationen oder Formulare für die Übermittlung.

Assistance
Telefon-Nr.: 0800 203 123

Bitte halten Sie bei Anfragen immer folgende Informationen bereit:

  • Fahrgestellnummer
  • Kennzeichen
  • Name, Vorname, Adresse
  • Telefon-Nummer für Rückfragen bzw. Rückrufe
  • Ort der Panne
     

Akku Kauf
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Antriebsbatterie über uns käuflich zu erwerben. Hierzu bitten wir um schriftliche Anfrage per E-Mail unter Angabe der Kunden- oder Vertragsnummer an ZE.AT@MOBILIZE-FS.COM.  Diesbezüglich möchten wir informieren, dass bei Ankauf des im Fahrzeug verbauten Miet-Antriebsakkumulators durch den Vertragsinhaber keine Abrechnung der Mehr- oder Minderkilometer erfolgt.

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6. SPESEN

  • Typenscheinversand    € 7,-
  • Meldeauskunft    € 7,-
  • Pfändungseinstellung    € 15,-
  • Bürgeneinstieg    € 120,-